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   LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21   

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LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21 (https://dejure.org/2023,20055)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.08.2023 - L 10 AL 130/21 (https://dejure.org/2023,20055)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. August 2023 - L 10 AL 130/21 (https://dejure.org/2023,20055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer eines Unternehmens ohne inländischen Sitz ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2024, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 76/85

    Anzeige von Arbeitsausfall - Kurzarbeitergeld - Umfang des Arbeitsausfalles -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Die Anzeige ist keine Verfahrenshandlung, sondern eine materiell-rechtliche Voraussetzung, die neben anderen Voraussetzungen den Anspruch auf Kug begründet (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 - juris; Petzold in: Hauck/Noftz, SGB 111, 3. Ergänzungslieferung 2023, § 99 Rn. 2).

    Sie muss grundsätzlich in dem Zeitpunkt vorliegen, für den Kug gewährt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2023, a.a.O.), und erkenntlich machen, welcher Anerkennungsbescheid begehrt wird.

    Ist die Anzeige ursprünglich auf den gesamten Betrieb bezogen worden, kann sie nicht nachträglich auf eine Betriebsabteilung reduziert werden (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1987, a.a.O.).

    Die Anzeigeverpflichtung soll der AA die Prüfung des erheblichen Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen des Kug-Anspruchs sowie ggf. die Vermittlung der betroffenen Arbeitnehmer in ein anderes Arbeitsverhältnis möglichst umgehend ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.1989 - 7 RaR 18/87 - Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 -, beide zitiert nach juris; Estelmann in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: September 2017, § 99 Rn. 45; Kühl in: Brand, SGB 111, 9. Aufl., § 99 Rn. 4).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 18 AL 46/22

    Beschränkung der Gewährung von Kurzarbeitergeld auf in einem deutschen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Für eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist in diesem Fall kein Raum, weil diese Klageart weniger weit reicht als die Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 16.08.1989 - 7 RAr 24/88 - a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2023 - L 18 AL 46/22 - ohne nähere Auseinandersetzung mit der genannten Rechtsprechung des BSG, beide zitiert nach juris).

    Sie muss grundsätzlich in dem Zeitpunkt vorliegen, für den Kug gewährt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2023, a.a.O.), und erkenntlich machen, welcher Anerkennungsbescheid begehrt wird.

    Der Beschränkung der Gewährung von Kug auf in einem deutschen Betrieb oder einer deutschen Betriebsabteilung beschäftigte Arbeitnehmer steht nach Auffassung des Senats auch weder nationales Verfassungsrecht noch europäisches Gemeinschaftsrecht entgegen (so in einem vergleichbaren Fall auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2023, a.a.O.).

    Diese Zielrichtung lässt weiter an eine Verortung der Anspruchsvoraussetzung von inländischen Mindeststrukturen im Sinne eines Betriebes oder wenigstens einer Betriebsabteilung in dem aus § 30 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) herzuleitenden Territorialitätsprinzip (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2023, a.a.O.) denken.

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 18/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Eine grundsätzlich notwendige Beiladung (§ 75 Abs. 2 Fall 1 SGG) der Betriebsvertretung hat wegen deren Fehlens im Unternehmen der Klägerin ebenfalls nicht zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.1989 - 7 RAr 18/87 - juris m.w.N.).

    Die Anzeigeverpflichtung soll der AA die Prüfung des erheblichen Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen des Kug-Anspruchs sowie ggf. die Vermittlung der betroffenen Arbeitnehmer in ein anderes Arbeitsverhältnis möglichst umgehend ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.1989 - 7 RaR 18/87 - Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 -, beide zitiert nach juris; Estelmann in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: September 2017, § 99 Rn. 45; Kühl in: Brand, SGB 111, 9. Aufl., § 99 Rn. 4).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Soweit diese nach Art. 19 Abs. 3 GG Grundrechtsträgerin sein kann - woran im Hinblick auf ihren fehlenden Inlandsbezug bereits Zweifel bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09 - juris, Rn. 79) -, und soweit es für die Entscheidung im Hinblick auf ihre Rolle als Prozessstandschafterin ihrer Arbeitnehmer, die lediglich fremde Rechte prozessual geltend macht, auf diese ankäme, ergäbe sich im Hinblick auf die obige Darstellung jedenfalls eine sachliche Rechtfertigung.
  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Dieses Prinzip besagt im Grundsatz, dass staatliche Hoheitsgewalt nur im eigenen Hoheitsbereich ausgeübt wird (BSG Großer Senat, Beschluss vom 21.12.1971 - GS 6/71 - juris) und das Sozialstaatsgebot diejenigen begünstigt, für die der nationale Gesetzgeber verantwortlich ist (BSG, Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R - juris).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Frage, ob über das Arbeitslosengeld hinausgehende Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung wie das Kug in den Schutz der Eigentumsgewährleistung fallen, bisher nicht geklärt (vgl. Urteil vom 04.07.1995 - 1 BvF 2/86 u.a. - juris, Rn. 142).
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Mit dem Begriff der Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls wird dem gesetzgeberischen Willen Rechnung getragen, der eine Schadensverhinderungs- und Schadensminderungsobliegenheit nicht nur für den Arbeitgeber, sondern für den gesamten Betrieb (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsvertretung) normiert; es soll bei wirtschaftlicher Ursache der Kurzarbeit dem Arbeitgeber das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko - auch auf die Gefahr, dass Arbeitnehmern gekündigt wird - nur abgenommen werden, wenn der Betrieb (oder die Betriebsabteilung) insgesamt alles ihm Zumutbare getan hat, um den Arbeitsausfall zu vermeiden (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1997 - 7 RAr 48/96 - juris; Wehrhahn in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: April 2022, § 96 Rn. 41).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Zwar stellen nationale Bestimmungen, die einen Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, auch dann Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Arbeitnehmer angewandt werden (nichtdiskriminierende Maßnahmen, vgl. EuGH, Urteil vom 15.12.1995 - Rs. C-415/93 - Bosman; Urteil vom 11.01.2007 - C-208/05 - ITC, beide zit. nach juris).
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 114/83

    Schlechtwettergeld - Witterungsbedingte Ausfälle

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Zum einen ist es in der Arbeitslosenversicherung nicht geboten, bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistung herzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 - Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R - Urteil vom 07.09.2019 - B 11 AL 11/18 R - alle zitiert nach juris).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
    Eine solche Beschränkung kann nach Gemeinschaftsrecht nur gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen des Allgemeininteresses beruht, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht rechtmäßigerweise verfolgten Zweck stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 23.03.2004 - C-138/02 - Collins; Urteil vom 18.07.2006 - C-406/04 - Cuyper; Urteil vom 21.07.2011 - C-503/09 - Stewart, alle zitiert nach juris).
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

  • BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS

  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 3/15 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - kein Anspruch auf

  • EuGH, 21.07.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88

    Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 102/97 R

    Kurzarbeitergeld - Betrieb - Betriebsabteilung - Arbeitsausfall - wirtschaftliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2021 - L 9 AL 198/20

    Anspruch einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland auf vorläufige Erteilung

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 6/21 R

    Berechnung des Kurzarbeitergelds - Nettoentgeltdifferenz - Berücksichtigung von

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82

    Vorübergehender Arbeitsausfall - Übergang zur Vollarbeit - Bezugsfrist - Frist -

  • BSG, 20.01.1982 - 10/8b RAr 9/80

    Betriebsteil; Winterbauförderung; Betriebsabteilung; Winterbauumlage

  • BSG, 26.01.1983 - 1 S 2/82

    Arbeitslosenversicherung - Rückzahlung von Beitragen - Arbeitslosenunterstützung

  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20

    Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R

    Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht

  • EuGH, 13.05.2015 - C-392/13

    Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • LSG Sachsen, 04.01.2024 - L 3 AL 81/22
    Statthafte Klageart im Falle eines negativen Anerkennungsbescheides ist die kombinierte Anfechtung- und Verpflichtungsklage (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG; für lediglich eine Verpflichtungsklage: Müller-Grune, a. a. O., Rdnr. 53; für eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage [§ 54 Abs. 1, Abs. 4 SGG], wenn schon bereits während des Vorverfahrens Leistungsanträge für bestimmte Monate gestellt worden sind: Bay. LSG, Urteil vom 9. August 2023 - L 10 AL 130/21 - juris Rdnr. 17).
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